Eigenstromerzeugung für Neubauten/Erweiterungen (EN-104)
Luzern
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
Für die Kompensation an verschiedenen Gebäuden gelten folgende kumulativen Bedingungen:
- Die Gebäude müssen innerhalb eines Areales liegen und im Rahmen einer Gesamtüberbauung realisiert werden
- Die Stromerzeugung kann nur in, auf oder an Neubau/Erweiterungten erfolgen
- Die Kompensation ist nur innerhalb von Neubau/Erweiterungten möglich, für die ein gemeinsames Baugesuch eingereicht wird oder die im Rahmen einer Gesamtüberbauung geplant und gleichzeitig realisiert werden.
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
§15 KEnG
§§13-15 KEnV
Schwyz
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Die Anrechenbarkeit eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) ist im KEnV §24e geregelt.
Abweichungen
-
Eine Möglichkeit zur Ersatzabgabe besteht nicht. Für Neubau/Erweiterungten an Standorten mit einer jährlichen Globalstrahlung < 1'120 kWh/m² (siehe GIS-Karte) kann bei der Baubewilligungsbehörde eine Befreiung beantragt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§8c Abs 1 KEnG
§24 KEnV
Nidwalden
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Obwalden
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Uri
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Zug
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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