Allgemeine Hinweise
Luzern
- Die Nachweise EN-101 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt, wenn das prov. Zertifikat der Baubewilligungsbehörde spätestens vor Erteilung der Baufreigabe vorliegt.
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Der Kanton Luzern gewährt einen Ausnützungs- (§68 Abs. 1, Abs. 3 PBV) oder Energiebonus (§14 PBV) für besonders vorbildliche Neubauten /Erweiterungen und Umbauten.
Schwyz
- Die Nachweise EN-101 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt, wenn das prov. Zertifikat der Baubewilligungsbehörde spätestens vor Erteilung der Baufreigabe vorliegt.
Nidwalden
- Die Nachweise EN-101 bis EN-103 und EN-105 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt. Ein bereits vorhandenes provisorisches Zertifikat ist dem Baugesuch beizulegen.
Obwalden
- Die Nachweise EN-101 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt. Ein bereits vorhandenes provisorisches Zertifikat ist dem Baugesuch beizulegen.