Allgemeine Hinweise

Luzern
  • Die Nachweise EN-101 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt, wenn das prov. Zertifikat der Baubewilligungsbehörde spätestens vor Erteilung der Baufreigabe vorliegt.
  • Der Kanton Luzern gewährt einen Ausnützungs- (§68 Abs. 1, Abs. 3 PBV) oder Energiebonus (§14 PBV) für besonders vorbildliche Neubauten /Erweiterungen und Umbauten.

Schwyz
  • Die Nachweise EN-101 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt, wenn das prov. Zertifikat der Baubewilligungsbehörde spätestens vor Erteilung der Baufreigabe vorliegt.
Nidwalden
  • Die Nachweise EN-101 bis EN-103 und EN-105 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt. Ein bereits vorhandenes provisorisches Zertifikat ist dem Baugesuch beizulegen.
Obwalden
  • Die Nachweise EN-101 bis EN-111 entfallen bei einem MINERGIE-Projekt. Ein bereits vorhandenes provisorisches Zertifikat ist dem Baugesuch beizulegen.