Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (EN-113)

Luzern

keine

  • Im Kanton Luzern sind bestehende Gebäude mit fünf oder mehr Nutzeinheiten bei einer Gesamterneuerung des Heizungssystems oder des Warmwasserverteil-Systems mit den nötigen Geräten zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs auszurüsten.

  • Bei der Gesamterneuerung des Heizungsverteil-Systems sind Geräte zur Erfassung der individuellen Heizkosten zu installieren.

  • Bei der Gesamterneuerung des Warmwasserverteil-Systems sind Geräte zur Erfassung der individuellen Warmwasserkosten zu installieren.

§17 KEnG
§6 Abs. 1 lit. g KEnV, Anhang KEnV, Art. 1.40 bis 1.42

Schwyz

keine

  • Abweichungen zur MuKEn 2014 besteht die Ausrüstungsflicht zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und Warmwasser in Bauten mit zentraler Wärmeversorgung für fünf oder mehr Nutzeinheiten.

§10 KEnG
§§26-27 KEnV

Nidwalden

keine

keine

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Obwalden

keine

keine

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Uri

keine

keine

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Zug

keine

keine

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