Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (EN-113)
Luzern
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
-
Im Kanton Luzern sind bestehende Gebäude mit fünf oder mehr Nutzeinheiten bei einer Gesamterneuerung des Heizungssystems oder des Warmwasserverteil-Systems mit den nötigen Geräten zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs auszurüsten.
-
Bei der Gesamterneuerung des Heizungsverteil-Systems sind Geräte zur Erfassung der individuellen Heizkosten zu installieren.
- Bei der Gesamterneuerung des Warmwasserverteil-Systems sind Geräte zur Erfassung der individuellen Warmwasserkosten zu installieren.
Gesetzliche Grundlagen
§17 KEnG
§6 Abs. 1 lit. g KEnV, Anhang KEnV, Art. 1.40 bis 1.42
Schwyz
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
- Abweichungen zur MuKEn 2014 besteht die Ausrüstungsflicht zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und Warmwasser in Bauten mit zentraler Wärmeversorgung für fünf oder mehr Nutzeinheiten.
Gesetzliche Grundlagen
§10 KEnG
§§26-27 KEnV
Nidwalden
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Obwalden
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Uri
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Zug
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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