Zuständigkeiten und Vollzug
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Der Vollzug von Energievorschriften bei Gebäuden erfolgt im Regelfall mittels Energienachweis im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens gemäss PBG und PBV.
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Auch bei Sanierungen ohne Baubewilligung besteht die Nachweispflicht mit einem Projektnachweis (notwendigen techn. Formulare oder Online-Meldung)
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Private Kontrolle: NEIN
- Der Vollzug von Energievorschriften bei Gebäuden erfolgt im Regelfall mittels Energienachweis im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens gemäss PBG und PBV.
- Umbauten und Umnutzungen, welche Baukosten unter Fr. 250'000.- verursachen, sind vom Energienachweis befreit. Die energetischen Vorschriften sind dennoch einzuhalten.
- Private Kontrolle: JA (Link)
Gesetzliche Grundlagen
§§2-5 KEnG
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Der Vollzug von Energievorschriften bei Gebäuden erfolgt im Regelfall mittels Energienachweis im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens und richtet sich nach der Planungs- und Baugesetzgebung.
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Private Kontrolle: NEIN
Gesetzliche Grundlagen
§ 4 kEnV
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Der Vollzug von Energievorschriften bei Gebäuden erfolgt durch die Einwohnergemeinden im Regelfall mittels Energienachweis im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens.
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Private Kontrolle: NEIN
Gesetzliche Grundlagen
Art. 7 BauG
Art. 5-6 GDB 710.112