Allgemeine Ausnahmen
Luzern
- Für provisorisch (max. 3 Jahre) installierte Bauten gelten nicht alle Anforderungen (Merkblatt).
- Die Dienststelle Umwelt und Energie bewilligt Ausnahmen, wenn die Einhaltung der Vorschriften im kant. Energiegesetz «zu einer unzumutbaren Härte, einer unverhältnismässigen Erschwernis oder einem sinnwidrigen Ergebnis führt» (§30 Abs. 1 lit. g KEnG)
- Ausnahmegesuche sind mit dem offiziellen Formular «Deckblatt Ausnahmegesuche KEnG» einzureichen (vgl. auch Dokument «Hinweise zu Ausnahmebewilligungen vom kantonalen Energiegesetz»).
Schwyz
- Die zuständige Baubewilligungsbehörde der Gemeinde kann gemäss §12 KEnG Ausnahmen oder Erleichterungen von den Bestimmungen bewilligen, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, die sonst zu unzumutbaren Härtefällen führen würden und dies mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.
Nidwalden
Obwalden
Uri
Zug