Energievollzug Vertiefung 3: Wärmeerzeugung
Kursbeschrieb
Die Energiegesetzgebung basiert in den Kantonen LU, OW, NW und SZ auf den MuKEn 14. Im Kanton ZG wurde diese per 1. Februar 2024 und wird im Kanton UR gegen Ende 2024 eingeführt. In der Vertiefung wird die Erstellung eines Energienachweises nach MuKEn 14 erläutert und an Praxisbeispielen konkretisiert.
Energivollzug Vertiefung 3: Wärmeerzeugung
Der Kurs behandelt primär folgende Themen:
- Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfs von Neubauten (EN-101)
- Nachweis mittels Standardlösungskombination (Formular EN-101a)
- Rechnerischer Nachweis (Formular EN-101b / EN-101d)
- Energienachweis für einfache Bauten ENteb (Formular EN-101c)
- Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz (EN-120)
- Nachweis mittels Standardlösungen (Formular EN-120)
- Nachweis Minergie / GEAK / Biogaslösung
- Sanierungspflicht z. Elektroheizungen (EN-121)
- Sanierungspflicht z. Elektroboiler (EN-122)
- Sanierungspflicht dz. Elektroheizungen (EN-123)
- GEAK
Zielpublikum
Der Kurs richtet sich an Personen, welche Energienachweise erstellen und prüfen müssen (Architekten und Planer sowie Behördenmitglieder), aber auch an Energieberatende und interessierte Fachleute aus dem ausführenden Gewerbe.
Referent
Stefan Gisler, Amt für Energie Kanton Uri
Kursgebühr
CHF 350.- pro Modul inkl. Kursunterlagen (exkl. MWSt.)
CHF 950.- Besuch aller Vertiefungsmodule 1 - 4 (exkl. MWSt.)
Module und Zertifikat
Der Grundlagenkurs Energievollzug und die vier halbtägigen Vertiefungsmodule 1 bis 4 können einzeln besucht werden. In den Vertiefungsmodulen wird das vermittelte Wissen in praktischen Fallbeispielen angewendet und mit Testfragen überprüft. Die Teilnehmenden, welche alle Vertiefungsmodule erfolgreich absolviert haben, erhalten ein Zertifikat «Fachperson Energievollzug».
Energievollzug Vertiefung 4: Eigenstromerzeugung / Elektrizität / Weitere Vollzugshilfen
01. Juli 2025, 13.00 - 17.00 Uhr, Luzern