Energievollzug Vertiefung 4: Eigenstromerzeugung / Elektrizität / Weitere Vollzugshilfen 07/25
Kursbeschrieb
Die Energiegesetzgebung basiert in den Kantonen LU, OW, NW und SZ auf den MuKEn 14. Im Kanton ZG wurde diese per 1. Februar 2024 und wird im Kanton UR gegen Ende 2024 eingeführt. In der Vertiefung wird die Erstellung eines Energienachweises nach MuKEn 14 erläutert und an Praxisbeispielen konkretisiert.
Energievollzug Vertiefung 4: Eigenstromerzeugung / Elektrizität / Weitere Vollzugshilfen
Der Kurs behandelt primär folgende Themen:
- Eigenstromerzeugung bei Neubauten (EN-104)
- Elektr. Energie, SIA 387/4: Beleuchtung (EN-111)
- Kühlräume (EN-112) und weitere Vollzugshilfen
- Beheizte Gewächshäuser (EN-131)
- Beheizte Traglufthallen (EN-132)
- Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugung (EN-133)
- Heizungen im Freien (EN-134)
- Grossverbraucher (EN-140)
- Gebäudeautomation (EN-141)
- Energetische Betriebsoptimierung (EN-142)
Zielpublikum
Der Kurs richtet sich an Personen, welche Energienachweise erstellen und prüfen müssen (ArchitektInnen und Planende sowie Behördenmitglieder), aber auch an Energieberatende und interessierte Fachleute aus dem ausführenden Gewerbe.
Referent
Mattias Baumberger, BE Netz AG, Luzern
Kursgebühr
CHF 350 pro Vertiefungsmodul, inkl. Kursunterlagen, exkl. MWST
Auf die Kursgebühr von CHF 500 gibt es dank Unterstützung von Bund und Zentralschweizer Kantonen eine Ermässigung von CHF 150.
CHF 950 Besuch aller Vertiefungsmodule 1 - 4, exkl. MWST
Module und Zertifikat
Der Grundlagenkurs Energievollzug und die vier halbtägigen Vertiefungsmodule 1 bis 4 können einzeln besucht werden. In den Vertiefungsmodulen wird das vermittelte Wissen in praktischen Fallbeispielen angewendet und mit Testfragen überprüft. Die Teilnehmenden, welche alle Vertiefungsmodule erfolgreich absolviert haben, erhalten ein Zertifikat «Fachperson Energievollzug».