Kt. Luzern: Änderung des KEnG: Online-Fragestunde für Fachpersonen aus der Bau-, Energie-, Elektro-, Gebäudetechnik- und Solarbranche
Beschreibung
Das geänderte Luzerner Energiegesetz (KEnG) tritt per 1. März 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft. Neu gilt auch bei Dachsanierungen eine Eigenstromerzeugungspflicht. Zudem wird diese bei Neubauten neu definiert. Massgebend für das anzuwendende Gesetz ist das Datum der Baubewilligung bzw. der Meldung der Solaranlage. Es sind die Vollzugshilfe EN-204-LU und das Formular EN-204-LU anzuwenden.
Der Kanton Luzern bietet am 25. März und 9. April zwei Online-Fragestunden für Fachplanende und Eigentümerschaften an (sowie separat für Gemeinden als Bewilligungsbehörde).
Anmeldung bitte direkt über untenstehendes Anmeldeformular.
Die Fragen zur Änderung des KEnG können vorab an Jacqueline Capra kurs@energie-zentralschweiz.ch gesendet (mit Angabe des Datums und der Zeit der entsprechenden Fragestunde) oder direkt in der Online-Fragestunde gestellt werden.
Zielpublikum
Fachleute aus der Bau-, Energie-, Elektro-, Gebäudetechnik- und Solarbranche
Referenten
- Philipp Schnyder, Energiefachstelle Kanton Luzern
- Fabio Käppeli, Energiefachstelle Kanton Luzern
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme an den Online-Fragestunden ist kostenlos.
Meetinglink
Die Energiefachstelle des Kantons Luzern lädt Fachplanende zur Online-Fragestunde ein. Mittwoch, 09. April 2025, 10.30 – 11.30 Uhr
An Zoom-Meeting teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/89138929269?pwd=1xYYqXyeIF9B30oLsDkTnddnRkof3F.1
Meeting-ID: 891 3892 9269; Kenncode: 676382