Kt. Luzern: Änderung des KEnG: Online-Fragestunde für Gemeinden und Kontrollbeauftragte
Beschreibung
Das geänderte Luzerner Energiegesetz (KEnG) tritt per 1. März 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft. Neu gilt auch bei Dachsanierungen eine Eigenstromerzeugungspflicht. Zudem wird diese bei Neubauten neu definiert. Massgebend für das anzuwendende Gesetz ist das Datum der Baubewilligung bzw. der Meldung der Solaranlage. Es sind die Vollzugshilfe EN-204-LU und das Formular EN-204-LU anzuwenden.
Der Kanton Luzern bietet am 25. März und 9. April zwei Online-Fragestunden für Gemeinden als Bewilligungsbehörde an (sowie separat für Fachplanende und Eigentümerschaften).
Anmeldung bitte direkt über untenstehendes Anmeldeformular.
Die Fragen zur Änderung des KEnG können vorab an Jacqueline Capra kurs@energie-zentralschweiz.ch gesendet (mit Angabe des Datums und der Zeit der entsprechenden Fragestunde) oder direkt in der Online-Fragestunde gestellt werden.
Zielpublikum
- Gemeinden
- Kontrollbeauftragte im Energievollzug
- Mitarbeitende aller Bauämter der Gemeinden
- Zuständige Mitglieder der Exekutive
Referenten
- Philipp Schnyder, Energiefachstelle Kanton Luzern
- Fabio Käppeli, Energiefachstelle Kanton Luzern
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme an den Online-Fragestunden ist kostenlos.
Meetinglink
Die Energiefachstelle des Kantons Luzern lädt Gemeinden zur Online-Fragestunde ein. Mittwoch, 09. April 2025, 13.30 – 14.30 Uhr
An Zoom-Meeting teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/83519678429?pwd=5phZEGfa24Zd9AqVq9HWPugVPfWxm8.1
Meeting-ID: 835 1967 8429; Kenncode: 516735