Kt. Luzern: Weiterbildung für Gemeinden zu Neuerungen im Energievollzug
Kursbeschrieb
Das revidierte Energiegesetz des Kantons Luzern tritt am 1. März 2025 in Kraft. Die Neuerungen verlangen, dass das Potenzial zur Stromerzeugung bei Neubauten und bei Dachsanierungen angemessen ausgenutzt wird. In den Kursen für Gemeinden werden diese Neuerungen konkret vermittelt.
Themenüberblick
- Informationen des Kantons
- Revision Energiegesetz (angemessene Ausnutzung des Potenzials zur Stromerzeugung bei Neubauten und bei Dachsanierungen)
- Im Anschluss: individuelle Beratung und offene Gespräche (freiwillig)
Referenten
Philipp Schnyder, Energiefachstelle Kanton Luzern
Zielpublikum
Mitarbeitende aller Bauämter der Gemeinden sowie die zuständigen Mitglieder der Exekutive.
Vorankündigungen
Zusätzlich zum Kurs sind im März und April Online-Fragestunden geplant. Wir werden Sie darüber ca. im Februar nochmals informieren. Die Termine sind bereits bekannt:
25. März, 2025, 10.30 – 11.30 Uhr
9. April 2025, 13.30 – 14.30 Uhr
Im Herbst wird zudem eine neue digitale Plattform für Energienachweise eingeführt und geschult (EVEN). Die Termine werden im Spätsommer bekanntgegeben.
Kosten
Die Teilnahme an den Schulungen und den Online-Fragestunden ist kostenlos.