Der Kanton Luzern ist erfreut, dass das Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angenommen wurde. Das gibt Planungssicherheit, auch für die Kantone und die Wirtschaft. Mit den zusätzlichen Gelder aus dem nationalen Impulsprogramm für den Heizungsersatz können Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärkt vorangetrieben werden.
Mit dem Impulsprogramm kann das aktuelle Förderprogramm Energie des Kantons Luzern optimal ergänzt werden. Insbesondere soll damit der Ersatz von Elektroheizungen und von fossilen Heizungen in grösseren Gebäuden unterstützt werden. In einem nächsten Schritt wird der Bund voraussichtlich bis Ende Jahr 2023 die entsprechende Verordnung ausarbeiten. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.