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Eigenstromerzeugung für Neubauten/Erweiterungen (EN-104)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
Für die Kompensation an verschiedenen Gebäuden gelten folgende kumulativen Bedingungen:
- Die Gebäude müssen innerhalb eines Areales liegen und im Rahmen einer Gesamtüberbauung realisiert werden
- Die Stromerzeugung kann nur in, auf oder an Neubau/Erweiterungten erfolgen
- Die Kompensation ist nur innerhalb von Neubau/Erweiterungten möglich, für die ein gemeinsames Baugesuch eingereicht wird oder die im Rahmen einer Gesamtüberbauung geplant und gleichzeitig realisiert werden.
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
§15 KEnG
§§13-15 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Die Anrechenbarkeit eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) ist im KEnV §24e geregelt.
Abweichungen
-
Eine Möglichkeit zur Ersatzabgabe besteht nicht. Für Neubau/Erweiterungten an Standorten mit einer jährlichen Globalstrahlung < 1'120 kWh/m² (siehe GIS-Karte) kann bei der Baubewilligungsbehörde eine Befreiung beantragt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§8c Abs 1 KEnG
§24 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Wärmeschutz von Gebäuden (EN-102)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Für Neubau/Erweiterungten ist von der Bauherrschaft auf eigene Kosten ein GEAK zu erstellen.
- Es kann das vereinfachte Berechnungshilfsmittel der Zentralschweizer Kantone verwendet werden.
Abweichungen
- Für die Berechnung des Heizwärmebedarfs QH und der spezifischen Heizleistung pH (Systemnachweis) sind im Kanton Luzern die Daten der Klimastation Luzern zu verwenden.
Gesetzliche Grundlagen
§11 KEnG
§7 KEnV
Art. 1.7 bis 1.11 Anhang 1 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Es kann das vereinfachte Berechnungshilfsmittel der Zentralschweizer Kantone verwendet werden.
Abweichungen
- Für die Berechnung des Heizwärmebedarfs QH sind für den Kt. SZ die Daten der Klimastation Zürich Meteo-Schweiz oder Luzern zu verwenden.
Gesetzliche Grundlagen
§7 Abs 1 KEnV
KEnV Anhang 2, 3
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichung
keine
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichung
keine
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichung
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Heizungen im Freien (EN-134)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
Heizungen im Freien (Terrassen, Rampen, Rinnen, Sitzplätze usw.) sind im Kanton Luzern gemäss §24 KEnG nicht erlaubt. Gemäss §24 Absatz 3 KEnG und §19 KEnV gelten Ausnahmen für mobile Heizungen für einzelne, nicht ständige Arbeitsplätze im Freien, insbesondere:
- in Festzelten
- bei Marktständen
- bei Bergbahnstationen
- in Schutzbauten
Gesetzliche Grundlagen
§24 KEnG
§19 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
§8f KEnG
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Elektrische Energie, SIA387/4 Beleuchtung (EN-111)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Für den Nachweis kann das Berechnungstool EN-111a «Einfacher Beleuchtungsnachweis» oder www.lighttool.ch verwendet werden.
Abweichungen
Gesetzliche Grundlagen
§16 KEnG
§6 KEnV
KEnV Anhang G, Art. 1.33
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Dieser Nachweis ist für nicht-Wohnbauten mit einer EBF > 1000 m² zu erbringen. Die Verwendung des Hilfsprogramms EN-111a «Einfacher Beleuchtungsnachweis» der EnFK ist für die Nachweiserstellung zulässig
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
§8e KEnG
§24h KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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