Förderprogramme Luzern
Das Förderprogramm des Kantons Luzern umfasst die energetische Erneuerung der Gebäudehülle und Haustechnik sowie Förderbeiträge für Gesamtsanierungen und Beratungen. Es wird ergänzt durch das Stromeffizienzprogramm und die Förderung der Photovoltaik durch den Bund.
Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:
Gebäudehülle
Haustechnik
Analysen und Beratung
Gesamtsanierungen
Neubauten
Elektro-Ladeinfrastruktur
Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen
Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.
Das müssen Sie beachten:
- Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.
- Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Fr. pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.
- Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden.
Alle Fördergesuche (ausser Impulsberatungen) werden über das Gesuchportal eingereicht. Alle Details für die Eingabe eines Fördergesuchs finden Sie in folgendem Erklärvideo. Einen Fördergeldrechner sowie die detaillierten Förderbedingungen finden Sie auf der Website des Kantons Luzern.
Weitere Förderprogramme
Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt:
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.- Die hohe Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV):
Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 150 kWp.
Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO2-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund ist die Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.
Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auch unter www.energiefranken.ch aufgelistet.
Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.
Förderbeiträge
- Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
- Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.