Förderprogramme Nidwalden
Ergänzend zum Gebäudeprogramm werden Beiträge an die Nutzung erneuerbarer Energie zugesprochen. Das Förderprogramm des Kantons Nidwalden entspricht dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM15) und umfasst die folgenden Fördergegenstände:
- Gebäudesanierung
- Automatische Holzfeuerung
- Wärmepumpe
- Anschluss an Wärmenetz
- Solarkollektoranlage
- Neubau/Ersatzneubau MINERGIE-P, ECO
- Energieberatung
Die detaillierten Förderbedingungen sind bei der Eingabe auf dem Gesuchsportal zu entnehmen oder sind auf der Website des Kantons NW ersichtlich.
Förderbedingungen
- Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
- Der Minimalförderbeitrag beträgt 3'000.- Fr.
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
In vier Schritten zum Fördergesuch
- Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen: Nutzen Sie die Informationen auf dieser Website oder kontaktieren Sie die Energieberatung Ihres Kantons (Kontakt siehe rechts)
- Erstellen Sie einen «GEAK Plus»:Ob bei Ihrem Gebäude eine energetische Sanierung ansteht und wie es optimal saniert werden kann, zeigt der Gebäude-Energieausweis mit Beratungsbericht «GEAK Plus». Dieser wird von den meisten Zentralschweizer Kantonen gefördert. Eine Liste der GEAK-Experten finden Sie auf www.geak.ch.
- Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson:Mit dem Sanierungsprojekt legen Sie fest, welche Teile der Gebäudehülle wie gedämmt werden und welche Kosten damit verbunden sind. Nutzen Sie für Ihr Sanierungsprojekt die Empfehlungen des «GEAK Plus».
- Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein: Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons (siehe Links unten). Ab einem Förderbeitrag von 10’000 Franken ist der «GEAK Plus» zwingend.Alle Details für die Eingabe finden Sie in nachfolgendem Erklärvideo.
Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, um die Sanierung durchzuführen und abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Sanie-rungsarbeite
Hinweis für komplexe Gebäude und Gebäude mit Mischnutzung
Der GEAK Plus kann nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie einfache Verwaltungs- und Schulgebäude erstellt werden. Andere Gebäude benötigen für Förderbeiträge über 10'000 Fr. eine individuelle Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung.
Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen
Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.
Weitere Förderprogramme
Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt:
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.- Die hohe Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV):
Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 150 kWp.
Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO2-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund ist die Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.
Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auch unter www.energiefranken.ch aufgelistet.
Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.
Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.
Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.
Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.
Förderbeiträge
- Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
- Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.