Förderprogramme Obwalden
Energieförderprogramm 2024
Die Fördergelder für das Jahr 2024 sind ausgeschöpft.
Die Erfassung und Eingabe von Fördergesuchen ist aufgrund der ausgeschöpften Fördergelder nicht mehr möglich. Ob im nächsten Jahr erneut Fördergelder zur Verfügung gestellt werden, kann erst ab Mitte Januar 2025 kommuniziert werden.
Am Grundsatz - keine rückwirkende Förderung - wird auch künftig festgehalten. Sollte im nächsten Jahr erneut ein Energieförderprogramm zur Verfügung gestellt werden, sind nur Massnahmen förderberechtigt, welche zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe noch nicht gestartet sind.
Abschlüsse einreichen
Nach der Förderzusage haben Sie eine vorgegebene Frist erhalten, um die Massnahmen umzusetzen und hier Ihren Abschluss zu erfassen und an die zugewiesene Bearbeitungsstelle einzureichen. Um einen Abschluss der Fördergesuche zu erfassen, müssen Sie sich im Gesuchsportal einloggen.
Weitere Förderprogramme
Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt:
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.- Die hohe Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV):
Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 150 kWp.
Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO2-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund ist die Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.
Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auch unter www.energiefranken.ch aufgelistet.
Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.
Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.
Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.
Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.
Förderbeiträge
- Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
- Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.