Energienachweise (MuKEn 2008)
Wird ein Gebäude neu errichtet, umgebaut oder energetisch saniert, ist die Einhaltung der energierechtlichen Anforderungen mit einem Energienachweis zu belegen. Auf dieser Seite befinden sich die Hauptformulare und die jeweils erforderlichen Nachweis-Formulare der Kantone, welche die Energienachweise nach MuKEn 2008 abwickeln. Für die Anwendung der Energievorschriften dienen die Vollzugshilfen als Leitfaden und sind Interpretationshilfe für Fachleute.
Für die Kantone LU, NW, OW, SZ und ZG gelten die Energienachweise nach MuKEn 2014.
Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der nachfolgenden technischen Formulare benötigt werden. Das Hauptformular ist jeweils bis Ende Kalenderjahr gültig.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Ausführungsbestätigung einzureichen.