Vollzug Nidwalden
Der Landrat des Kanton Nidwalden hat das auf den Mustervorschriften 2014 basierende revidierte Energiegesetz im April 2021 angenommen. Die Inkraftsetzung erfolgte per 1. November 2021.
Bei Baugesuchen vor 1. November 2021
Spezifische Anwendungshinweise
Die Anforderung an die spezifische Heizleistung PH,li [W/m2] ergibt sich aus der Vollzugshilfe EN-VH 102. Diese Anforderung gilt für die Gebäudekategorien I - IV. In der Vollzugshilfe sind dafür keine Ausnahmen vorgesehen, sodass der Grenzwert einzuhalten ist.
Erste Erfahrungen zeigen, dass insbesondere Gebäude mit einem hohen Glasanteil sowie Einfamilienhäuser teilweise Schwierigkeiten haben, den neuen Anforderungswert einzuhalten. Weil bei der Berechnung der spezifischen Heizleistung PH die sicheren Wärmeeinträge nicht berücksichtigt werden, besteht bei Gebäuden mit einem hohen Anteil Fensterfläche AW pro Energiebezugsfläche AE eine anspruchsvolle Ausgangslage um den Anforderungswert PH,li einzuhalten.
Massnahmen um den Grenzwert PH,li einzuhalten, müssen sich deshalb auf die Reduktion der Wärmeverluste konzentrieren. Dazu zählen insbesondere tiefere U-Werte, Reduktion der Wärmebrücken, kompakte Gebäudehülle, etc. Falls mit diesen Massnahmen der Grenzwert nicht eingehalten werden kann, muss eine Reduktion der Fensterflächen zusätzlich geprüft werden.
Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Reine Wohnbauten sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1).
Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden. Wenn der Gemeinde spätestens bei der Schnurgerüstabnahme kein geprüfter Wärmeschutznachweis vorliegt (bzw. ein provisorisches Minergie-Zertifikat), kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.
Gesetze und Verordnungen Kanton Nidwalden
Die nachfolgenden Dokumente sind mit der Revision des Kantonalen Energiegesetzes überarbeitet worden. Die Inkraftsetzung erfolgte per 1. November 2021.