Energienachweise (MuKEn 2014)
Mit der Weiterentwicklung der Energievorschriften der Kantone und der Einführung der MuKEn 2014 gelangen neue Vollzugshilfen und neue Nachweisformulare zur Anwendung. In den Kantonen, die die MuKEn 2014 noch nicht umgesetzt haben, müssen jedoch zwingend die bisherigen Vollzugshilfen und Formulare verwendet werden.
Für alle Bauvorhaben, für die ein Baugesuch erforderlich ist und die Gebäudehülle betroffen ist, ist die Einhaltung der energierechtlichen Anforderungen mit einem Energienachweis zu belegen. Auf dieser Seite befinden sich die Hauptformulare und die jeweils erforderlichen Nachweis-Formulare der Kantone. Für die Anwendung der Energievorschriften dienen die Vollzugshilfen als Leitfaden und sind Interpretationshilfe für Fachleute.
Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der nachfolgenden technischen Formulare benötigt werden. Das Hauptformular ist jeweils bis Ende Kalenderjahr gültig.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Ausführungsbestätigung einzureichen.