Energienachweise (MuKEn 2014)
Wird ein Gebäude neu errichtet, umgebaut oder energetisch saniert, ist die Einhaltung der energierechtlichen Anforderungen mit einem Energienachweis zu belegen. Mit der Einführung der MuKEn 2014 im jeweiligen kantonalen Energiegesetz gelangen die nachfolgenden Vollzugshilfen und Nachweisformulare zur Anwendung. Für die Anwendung der Energievorschriften dienen die Vollzugshilfen als Leitfaden und sind Interpretationshilfe für Fachleute.
Im Kanton Uri sind die Nachweise nach MuKEn 2008 zu erstellen.
Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der nachfolgenden technischen Formulare benötigt werden. Das Hauptformular ist jeweils bis Ende Kalenderjahr gültig.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Ausführungsbestätigung einzureichen.