Planungshilfen
Berechnungsprogramme SIA 380/1
Für die Erstellung eines Systemnachweises kann zur Berechnung des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1 das vereinfachte Berechnungshilfsmittel der Zentralschweizer Kantone verwendet werden. Für die Verwendung gelten die nachfolgenden Bedingungen:
- Das Berechnungsprogramm, welches durch die Zentralschweizer Kantone zur Verfügung gestellt wird, hat eine eingeschränkte Funktionalität und ist nicht zertifiziert.
- In den Zentralschweizer Kantonen wird das Programm für die Erstellung von Energienachweisen anerkannt.
- Für die Verwendung des Programms kann kein Support gewährt werden.
Berechnungsprogramme sind für die Betriebssysteme Mac und Windows verfügbar:
Hinweis:
Bis zu der Umsetzung der Mustervorschriften 2014 in der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung ist der Nachweis nach dem Berechnungsverfahren von SIA 380/1 (Ausgabe 2016) nur mit den Grenzwerten entsprechend der Vollzugshilfe EN-102 oder in Kombination mit einem Minergie-Nachweis zulässig. In den Planerverträgen ist aber zu beachten, dass die SIA 380/1 (Ausgabe 2016) bereits seit 1. Dezember 2016 in Kraft ist.
Weitere Planungshilfen für die Energienachweis-Erstellung
Der KGTV umfasst diverse Gewerke wie Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation. Für die Umsetzung der Energiegesetze stellt der Verband der Branche zu verschiedenen Themen Merkblätter zur Verfügung.
Die hier zur Verfügung gestellten Hilfsmittel können für die Erstellung der Energienachweise verwendet werden. Die Nutzung der Hilfsmittel ist kostenlos, ein Support kann hingegen nicht gewährleistet werden.